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Indikationen
Sie ist indiziert bei Patienten, bei denen die weniger invasiven Formen der endonasalen Stirnhöhlenchirurgie (Typ-I-, Typ-IIA-, Typ-IIB-Drainage) nicht erfolgreich war und weiterhin Stirnhöhlenprobleme bestehen, die einer verbesserten Drainage zu bedürfen scheinen. Die Indikation wird auch gestellt bei Patienten mit einer entsprechenden intraoperativen Situation bei einem Ersteingriff.
Die Indikationen sind grundsätzlich vergleichbar mit der Indikation der anderen Stirnhöhlenoperationen. Es soll nochmals betont werden, dass die individuelle Anatomie und pathologische Situation berücksichtigt werden müssen. Allgemeine, für alle Patienten geltende objektive Daten gibt es (noch) nicht. Indikationsbeispiele sind:
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Chronische (polypöse)
Rhinosinusitis: Eine Mediandrainage kommt meist erst bei Revisionen mit ausgeprägter Stirnhöhlenpathologie in Frage oder bei Revisionen mit Vernarbungen im Bereich des (engen) Stirnhöhlenzugangs
(Abb. 1). Bei Patienten mit Asthma bronchiale und Analgetikaintoleranz oder Pilzsinusitis zwingt das reichliche, sehr zähe und schlecht abfließende Sekret zu einem früheren Anlegen einer breiten Drainage
als bei anderen Patienten. Draf und Simmen führen bei diesen Patienten oft primär eine Typ-III-Drainage durch.
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Mukozelen: Sie entstehen meist nach Voroperationen (nach Jansen-Ritter-Operation deutlich häufiger als nach endonasaler Operation), posttraumatisch oder - selten -spontan. Wenn der Zugangsweg zur erkrankten Seite durch Narbenschrumpfung sehr eng und das Risiko der Restenosierung bei einseitiger Marsupialisation hoch ist, kann die Mukozele mittels der Mediandrainage über die gesunde Seite mit abgeleitet werden. Es ist individuell abzuwägen, ob insbesondere bei Mukozelen nach Jansen-Ritter-Operation mit meist langstreckiger Stenosierung des Stirnhöhlenausflusstrakts eine einseitige Marsupialisation erfolgversprechend ist (eher selten), ob eine Mediandrainage angelegt werden sollte, wobei auch die gesunde Seite operativ angegangen werden muss, oder ob eine Obliteration indiziert ist. Letztere ist um so eher indiziert, je enger Stirnhöhlenzugang und Siebbeinschacht sind, und wenn eine beidseitige Problematik besteht.
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Tumoren: Die endonasale Chirurgie von Tumoren im Bereich der Stirnhöhle verlangt besonders große Erfahrung in der endonasalen und ebenso externen Nebenhöhlenchirurgie. Am häufigsten können Osteome, die basal und medial lokalisiert sind und nicht breitflächig der Vorderwand entspringen, endonasal operiert werden. Um den Tumor vollständig zu entfernen, kann die Mediandrainage aus „Platzgründen" notwendig sein. Zudem verlangt die meist nicht zu vermeidende Denudierung der Stirnhöhlenwände eine besonders
groß angelegte Drainage, da mit einer nicht geringen Narbenschrumpfung zu rechnen ist. Bei invertierten Papillomen mit Ausdehnung zur Stirnhöhle ist die Indikation zum endonasalen Vorgehen streng zu stellen. In allen unklaren und weitergehenden Fällen wird ein osteoplastischer Zugang empfohlen.

Abb. 1 Traumatologie: Duraplastik an der Stirnhöhlenwand bzw. am Übergang vom Siebbeindach zur Stirnhöhle
bei großem anterior-posteriorem Durchmesser und/oder basal gelegener Läsion.
a-d CT eines Patienten mit rezidivierenden akuten Sinusitiden bei Zustand nach Voroperation und engem Stirnhöhlenzugang beidseits:
Indikation zur Typ-III-Drainage
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